 Noch im Juli wollen die Karlsruher Richter über das Rauchverbot entscheiden. Foto: dpa |  | | |
Das Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise die Nichtraucherschutzgesetze der Länder korrigieren. Das zeichnete sich am Mittwoch in der Verhandlung über die Gesetze Baden-Württembergs und Berlins ab. Das Gericht könnte vor allem das Rauchen in kleinen Kneipen und Diskotheken wieder erlauben. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kündigte ein Urteil "noch im Juli" an. Papier nannte das Verfahren "exemplarisch" in dem Sinne, dass es auch für die anderen Ländergesetze gelte. Im Zentrum der Verhandlung standen Fragen nach der Rechtfertigung der teilweise strengen Gesetze, nach den Gesundheitsschäden durch Passivrauchen und nach Umsatzrückgängen in der Gastronomie. Kritische Rückfragen der Richter galten dem absoluten Rauchverbot in Diskotheken, den Ausnahmen für Festzelte und den Folgen für Einraumgaststätten, also kleine Eckkneipen. Widersprüchliche EinschätzungenDer Erste Senat wurde in der Verhandlung mit widersprüchlichen Zahlen konfrontiert. Während Krebsforscher von jährlich 3300 Toten und zahllosen weiteren Gesundheitsstörungen durch Passivrauchen sprachen, nannte ein anderer Sachverständiger die Gefahren "relativ gering und zum Teil nicht nachweisbar". Die Angaben über die Zahl der Einraumgaststätten in Deutschland schwankten zwischen 35.000 und 80.000. Bei den Umsatzrückgängen der "getränkegeprägten Gastronomie" bewegten sich die Schätzungen zwischen 4,6 und 40 Prozent. Der Verhandlung liegen drei Verfassungsbeschwerden zugrunde, die aus insgesamt 30 ausgewählt wurden. Ein Gastwirt aus Tübingen und eine Wirtin aus Berlin, die jeweils eine kleine Einraumgaststätte betreiben, sehen sich insbesondere im Vergleich zu größeren Gaststätten mit abtrennbaren Raucherzimmern benachteiligt. Eine Gesellschaft, die eine Diskothek in Heilbronn betreibt, wertet das für sie geltende absolute Rauchverbot als verfassungswidrig.[...] |