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am 11. Juni findet die 1. Hauptverhandlung In Karlsruhe statt Drucken E-Mail

Von über 30 Verfassungsbeschwerden am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, werden am 11. Juni 3 behandelt. Die Entscheidung könnte als Richtlinie bei den Landesverfassungsfgerichte auch gelten. Auch bei den Landesgerichten sind unzählige Verfassungsbesschwerden gegen die Antirauchergesetze der jeweiligen Länder eingelangt.

http://www.pr-inside.com/de/karlsruhe-entscheidet-bis-sommer-ueber-r592678.htm

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=258953&docClass=
NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_ddp_2102407270.php

Berlin Aktuell
Berlin-Ticker

Karlsruhe verhandelt am 11. Juni über Rauchverbot in Gastronomie

08.05., 11:58 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 11. Juni über das Rauchverbot in der Gastronomie. Das kündigte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe an. Der Erste Senat prüft die Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten mit kleinen Gaststätten und einer Diskothekenbetreiberin. Sie wenden sich gegen die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin.

Die jeweils nur aus einem Raum bestehenden Gaststätten der Kläger befinden sich in Berlin und Tübingen. Sie werden überwiegend von Stammgästen besucht. Der Anteil der Raucher unter den Gästen liegt den Angaben zufolge etwa bei 70 Prozent.

Die beiden Gastwirte wenden sich dagegen, dass die jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze für «Einraumgaststätten» keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vorsehen. Sie sehen darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und ihres Eigentumsgrundrechts. Da bei solchen kleinen Gaststätten eine Abtrennung von Raucherräumen nicht möglich sei, führe das Rauchverbot dazu, dass sie unrentabel würden und geschlossen werden müssten.

Die Diskothekenbetreiberin wendet sich gegen das Nichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg. Es untersagt ihr, das Rauchen zu gestatten und schließt darüber hinaus - anders als für Gaststätten - die Einrichtung von Raucherräumen aus. Ein solches absolutes Rauchverbot sei nicht verhältnismäßig, heißt es in ihrer Verfassungsbeschwerde.

Das Nichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg gilt seit 1. August 2007, das Berliner Gesetz seit 1. Januar 2008.


 

  
Details über die Verhandlung  hier 
 
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